Wir sind zertifiziert!


Seit 1957 ist das Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts zentraler Punkt im Gewässerschutzrecht – 2010 wurde das WHG grundlegend überarbeitet, um den umfassenden Schutz von Gewässern besser zu gewährleisten. Demnach müssen Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdeten Stoffen besondere Vorgaben erfüllen: so dürfen nur zertifizierte Fachbetriebe mit qualifizierten Mitarbeitern diese umweltsensiblen Anlagen einbauen, warten und reinigen, um einen fachgerechten Umgang sicherzustellen. Welche Betriebe diesen Vorgaben entsprechen und entsprechende Tätigkeiten an den Anlagen durchführen können, regelt die „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“.

Fachbetrieb ist laut der Verordnung, wer (1) über die erforderliche Ausrüstung und sachkundiges Personal verfügt, die entsprechend den Anforderungen nach § 62 Absatz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes eine Einhaltung der Vorgaben gewährleisten, und (2) berechtigt ist, das Gütezeichen einer baurechtlich anerkannten Überwachungs- oder Gütegemeinschaft zu führen, oder einen Überwachungsvertrag mit einer technischen Überwachungsorganisation abgeschlossen hat, der eine mindestens zweijährliche Überprüfung einschließt.

Diese Anerkennung des Fachbetriebs ist in allen Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland gültig – seid diesem Jahr sind auch wir ein zertifizierter Fachbetrieb nach dem WHG!