Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns der Wille GmbH, Stickgraser Allee 1, 27751 Delmenhorst und Ihnen. Sollten Sie entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden, wird diesen hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.2 Vertragsvereinbarung
Vertragssprache ist Deutsch. Kunden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.


1.3 Registrierung
Sie können einen Kundenaccount anzulegen. Hierbei werden die zur Leistungserbringung durch uns erforderlichen Daten abgefragt. Die Eingaben werden durch Klicken auf den Button „Registrieren“ bestätigt. Sie erhalten hierauf eine Bestätigungsmail mit den für einen Login erforderlichen Angaben. Erst wenn Sie sich erstmals mit diesen Angaben auf unserer Website eingeloggt haben, ist die Registrierung abgeschlossen.
Das Passwort, welches Ihnen den Zugang zum persönlichen Bereich ermöglicht, ist streng vertraulich zu behandeln und darf keinesfalls an Dritte weitergegeben werden. Sie treffen geeignete und angemessene Maßnahmen, um eine Kenntnisnahme Ihres Passwortes durch Dritte zu verhindern. Ein Kundenaccount kann nicht auf andere Nutzer/ Kunden oder sonstige Dritte übertragen werden. Für Schäden die durch den Missbrauch des Passwortes entstehen haften wir nicht

1.4 Vertragsschluss

 

1.4.1 Über Onlineshop
Die Darstellung des Sortiments in unserem Onlineshop ist zunächst freibleibend und unverbindlich. Der Bestellvorgang besteht aus insgesamt vier Schritten. Im ersten Schritt wählen Sie die gewünschten Waren aus. Im zweiten Schritt geben Sie Ihre Daten einschließlich Rechnungsanschrift und ggf. abweichender Lieferanschrift ein, soweit Sie diese nicht bereits in Ihrem Kundenaccount hinterlegt haben. Im dritten Schritt wählen Sie die gewünschte Zahlungsmethode aus. Im vierten Schritt haben Sie die Möglichkeit, sämtliche Angaben (z.B. Name, Anschrift, Zahlungsweise, bestellte Artikel) noch einmal zu überprüfen und ggf. Eingabefehler zu berichtigen, bevor Sie Ihre Bestellung durch Klicken auf den Button „zahlungspflichtig bestellen“ bestätigen. Mit der Bestellung erklären Sie verbindlich Ihr Vertragsangebot. Wir werden Ihnen den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Tagen nach Eingang der Bestellung per E-Mail, Telefon, postalisch oder durch Mitteilung der Absendung der Ware verbindlich anzunehmen. Erst mit der Annahme kommt der Vertrag zustande.

Der Vertragstext wird von uns gespeichert und Ihnen nach Absendung Ihrer Bestellung nebst den vorliegenden AGB und Kundeninformationen in Textform (z.B. E-Mail oder postalisch) zugeschickt. Der Vertragstext kann von Ihnen nach Absendung Ihrer Bestellung jedoch nicht mehr über die Internetseite abgerufen werden. Sie können über die Druckfunktion des Browsers die maßgebliche Website mit dem Vertragstext ausdrucken.

 

1.4.2  Individueller Vertragsschluss

Der Vertragsschluss findet individuell durch Angebot und Annahme statt. Soweit nicht anders vereinbart ist hierbei der übliche Ablauf, dass Sie uns eine Anfrage stellen und hierauf von uns ein verbindliches Angebot erhalten, welches Sie dann binnen zwei Wochen annehmen können. Mit der Annahme kommt der Vertrag zustande. Eine gesonderte Speicherung des Vertragstextes durch uns findet nicht statt, sondern der Vertragsinhalt ergibt sich jeweils individuell aus der getroffenen Vereinbarung.


2. Lieferung

2.1 Teillieferungen
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn dies für Sie zumutbar ist. Im Falle von Teillieferungen fallen Ihnen jedoch keine zusätzlichen Versandkosten an. Anderes gilt, wenn eine Teillieferung (sukzessive Lieferung) einzelner Teile auf ausdrücklichen Wunsch durch Sie und trotz der Möglichkeit der einheitlichen Lieferung erfolgen soll. In diesem Fall tragen Sie die jeweils für die Teillieferung anfallenden Versandkosten.

2.2 Liefer- und Leistungsverzögerungen
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von uns nicht verhindert werden können und welche wir nicht zu vertreten haben (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts), berechtigten uns dazu, die Lieferung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.

2.3 Ausschluss der Lieferung
Postfachanschriften werden nicht beliefert.

2.4 Annahmeverzug
Geraten Sie mit der Abnahme der bestellten Ware in Verzug, sind wir nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Verzug oder wegen Nichterfüllung zu beanspruchen. Während des Annahmeverzugs tragen Sie die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung.

2.5 Leistungszeit
Die individuell vereinbarten bzw. im Shop vermerkten Lieferzeiten sind Circa-Zeiten und können für jede Leistung unterschiedlich ausfallen. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung bzw. beginnen wir mit der Leistungserbringung erst nach Auftragsbestätigung und Erhalt der für den Auftrag erforderlichen Unterlagen und Genehmigungen durch Sie. Der Fristbeginn für die Leistung ist bei Vorkassenzahlung der Tag nach Erteilung des Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditinstitut bzw. bei Zahlung per Nachnahme oder auf Rechnung der Tag nach Vertragsschluss. Die Frist endet am individuell vereinbarten oder im Shop vermerkten letzten Tag. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag. Nachträgliche Änderungswünsche durch Sie unterbrechen eine individuell vereinbarte Frist bis zur Klärung des Sachverhaltes. Anschließend wird eine neue Frist gesetzt.

 

2.6 Laufzeit bei Rahmenvereinbarungen

Bei Rahmenvereinbarungen wird stets eine Laufzeit bestimmt. Eine Verlängerung der Laufzeit ist möglich und bedarf der Textform.

 

2.7 Verpackung

Die Art der Verpackung bestimmen wir. Verpackungsmaterialien werden nur zurück genommen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Wahl des Lieferanten obliegt uns.


3. Zahlung

3.1 Preise und Versandkosten
Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer und ggf. anfallender Kosten für Überführung der bestellten Ware, anfallende Zölle und zusätzlicher Steuern. Hinzu kommen noch die jeweils gesondert ausgewiesenen Kosten für Verpackung und Versand, soweit nicht Abholung unserem Geschäftssitz vereinbart wird.

 

Der Mindestbestellwert beträgt 25,00 EUR. Bei einer Bestellung die den Mindestbestellwert nicht erreicht, sind wir berechtigt, einen Mindermengenzuschlag zu erheben.

 

Ein Skonto kann vereinbart werden. Die entsprechende Vereinbarung bedarf der Textform. Bei Aufstellungs- und Montagekosten ist kein Skontoabzug möglich.

 

Die Zahlung mit Wechsel bedarf einer individuellen Vereinbarung. Schecks werden nur unter Vorbehalt angenommen und gelten erst nach endgültiger Gutschrift als Bezahlung.

 

Bei der Vereinbarung eines Fest-, Pauschal- oder Höchsthonorars im Rahmen eines Dienstvertrages gilt dieser nur,  solange die Summe der Rechnungen diesen Betrag nicht überschreiten. Forderungen aus Mehraufwand bei Verstößen der Mitwirkungspflichten bleiben unberührt.

 

Bei Rahmenvereinbarungen gelten die vereinbarten Preise stets für die Laufzeit der Rahmenvereinbarung. Wird eine Verlängerung vereinbart, kann eine aktualisierte Preiskalkulation zugrunde gelegt werden. Auf die abgeänderten Preise werden Sie entsprechend vor Abschluss der Vertragsverlängerung hingewiesen.


3.2 Zahlungsmöglichkeiten
Sie haben bei uns folgende Zahlungsmöglichkeiten: Vorkasse und Rechnung.
Die Auswahl erfolgt bei einer Bestellung im Shop im Rahmen des Bestellablaufs. Im übrigen gilt die individuell vereinbarte Zahlungsart.

3.3 Zahlungsverzug
Sie geraten mit der Zahlung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung bei uns eingeht. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Sollten Sie mit Ihren Zahlungen in Verzug geraten, so behalten wir uns vor, Mahngebühren in Höhe von 2,50 Euro in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes bleibt unbenommen. Ihnen verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

3.4 Zurückbehaltungsrecht
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht Ihnen nur für solche Gegenansprüche zu, die fällig sind und auf demselben rechtlichen Verhältnis wie Ihre Verpflichtung beruhen.

4. Ihre Verantwortlichkeit

4.1 Allgemeines
Für Inhalt und Richtigkeit der von Ihnen übermittelten Daten und Informationen sind ausschließlich Sie selbst verantwortlich. Sie verpflichten sich zudem, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalte Rechte Dritter verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Sie bestätigen mit der Übertragung von Daten an uns, die urheberrechtlichen Bestimmungen eingehalten zu haben.

4.2 Freistellung
Sie halten uns von allen Ansprüchen frei, die von Dritten wegen solcher Verletzungen gegenüber uns geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die Erstattung von Kosten notwendiger rechtlicher Vertretung.

4.3 Datensicherung
Für die Sicherung der übersandten Informationen sind Sie mitverantwortlich. Wir können nicht für den Verlust von Ihren übersandten Informationen verantwortlich gemacht werden, da wir keine allgemeine Datensicherungsgarantie übernehmen.

 

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Allgemein
Die von uns gelieferten Waren, Werke und Materialien bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung in unserem Eigentum. Sie treten einen Anspruch bzw. Ersatz, den Sie für die Beschädigung, Zerstörung oder den Verlust dieser Sachen erhalten, an uns ab. Sie sind, soweit nachfolgend nichts abweichendes vereinbart wird, nicht berechtigt, die Ihnen unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.

5.2 Pfändung und anderweitige Beeinträchtigungen
Wird die unter dem Eigentumsvorbehalt stehende Sache gepfändet oder anderweitig durch Dritte beeinträchtigt, haben Sie uns unverzüglich zu benachrichtigen, damit eine Klage gem. §771 ZPO erhoben werden kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haften Sie für den uns entstandenen Ausfall.

5.3 Weiterveräußerung
Sie sind zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware treten Sie schon jetzt an uns in Höhe des vereinbarten Faktura-Endbetrages (inkl. Umsatzsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Sie bleiben zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von uns, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommen, nicht in Zahlungsverzug sind und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

5.4 Umbildung, Be- und Verarbeitung
Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch Sie erfolgt stets namens und im Auftrag von uns. In diesem Fall setzt sich Ihr Anwartschaftsrecht an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass Ihre Sache als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass Sie uns anteilmäßig Miteigentum übertragen und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahren. Zur Sicherung der Forderungen gegen Sie treten Sie auch solche Forderungen an uns ab, die Ihnen durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

5.5 Rücknahme
Bei vertragswidrigem Verhalten durch Sie, insbesondere bei Zahlungsverzug, aber auch im Falle der Beantragung eines Insolvenzverfahrens über Ihr Vermögen, sind wir berechtigt, die Sache zurückzunehmen. In der Rücknahme der Sache liegt in diesem Fall kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir erklären dies ausdrücklich in Textform.

5.6 Freigabe von Sicherheiten
Übersteigt der Wert der Sicherheiten den Wert der gesicherten Forderungen um mehr als 15 Prozent, sind wir auf Ihr Verlangen hin zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet.

 

5.7 Unterlagen, Zeichnungen, Muster

Wir behalten uns das Eigentum an den im Rahmen des Kundenauftrages erstellten Zeichnungen, Mustern und Unterlagen vor. Eine Zugänglichmachung an Dritte durch Sie bedarf unsere ausdrückliche, schriftliche Zustimmung.

 

6. Exportkontrolle

 

Die gelieferte Ware ist grundsätzlich für den Vertrieb und die Nutzung im Erstlieferland bestimmt. Eine Weiterveräußerung wird hierdurch jedoch nicht ausgeschlossen. Diese kann jedoch von bestimmen Genehmigungspflichten abhängen. Des Weiteren sind die Exportkontrollvorschriften einzuhalten. Dies ist vor allem bei der Lieferung in Embargo-Länder der Fall.

Mit Vertragsschluss erklären Sie sich zur Einhaltung solcher einschlägigen Exportkontrollvorschriften im Falle eigener Ausfuhren bzw. Weiterveräußerungen. Des Weiteren erklären Sie damit, die Waren weder auf unmittelbarem noch mittelbarem Weg in Embargo-Länder zu liefern.

 

7. Gewährleistung

7.1 Gewährleistung beim Kaufvertrag

7.1.1 Allgemein
Es bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte. Ein Gewährleistungsanspruch kann nur hinsichtlich der Beschaffenheiten der Ware entstehen, zumutbare Abweichungen in den ästhetischen Eigenschaften der Ware unterfallen nicht dem Gewährleistungsanspruch. Insbesondere hinsichtlich der Beschreibungen, Darstellungen und Angaben in unseren Angeboten, Prospekten, Katalogen, auf der Website und sonstigen Unterlagen kann es zu technischen und gestalterischen Abweichungen kommen (z.B. Farbe, Gewicht, Abmessung, Gestaltung, Maßstab, Positionierung o.ä.), soweit diese Änderungen für Sie zumutbar sind. Solche zumutbaren Änderungsgründe können sich aus handelsüblichen Schwankungen und technischen Produktionsabläufen ergeben. Soweit zusätzlich zu den Gewährleistungsansprüchen Garantien gegeben werden, finden Sie deren genaue Bedingungen jeweils beim Produkt. Mögliche Garantien berühren die Gewährleistungsrechte nicht. Sie sind dazu verpflichtet, uns die mangelhafte Ware zum Zwecke der Nacherfüllung zur Verfügung zu stellen.

7.1.2 Gewährleistungsanspruch
Im Falle eines Mangels leisten wir nach eigener Wahl die Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder der Neulieferung. Dabei geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung der Sache bereits mit Übergabe an die zum Transport bestimmte Person auf Sie über. Sie müssen offensichtliche Mängel unverzüglich und nicht offensichtliche Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Sie trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

7.1.3 Rechte bei unwesentlichem Mangel
Beim Vorliegen eines nur unwesentlichen Mangels steht Ihnen unter Ausschluss des Rücktrittsrechts lediglich das Recht zur angemessenen Minderung des Kaufpreises zu.

7.1.4 Schadensersatz für Mängel
Für Schäden, die auf eine unsachgemäße Behandlung oder Verwendung zurückzuführen sind, wird keine Gewähr geleistet. Auf den nachfolgenden Haftungsausschluss wird ausdrücklich hingewiesen.

7.1.5 Verjährung
Für gebrauchte Waren ist die Gewährleistung ausgeschlossen und für Neuwaren beträgt diese 1 Jahr. Ausgenommen hiervon ist der Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB. Die Verkürzung der Verjährung schließt ausdrücklich nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit aus. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt.

7.2  Gewährleistung beim Werkvertrag

7.2.1 Gewährleistungsanspruch
Es bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte. Ist das Werk mangelhaft und verlangen Sie Nacherfüllung, können wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder ein neues Werk herstellen. Werden Mängel auch nach wenigstens zweimaligem Nachbesserungsversuch nicht behoben, so haben Sie Anspruch auf Rücktritt oder Minderung.

7.2.2 Rechte bei unwesentlichem Mangel
Beim Vorliegen eines nur unwesentlichen Mangels steht Ihnen unter Ausschluss des Rücktrittsrechts lediglich das Recht zur angemessenen Minderung des vereinbarten Werklohns zu.

7.2.3 Schadensersatz für Mängel
Für Schäden, die auf eine unsachgemäße Behandlung oder Verwendung zurückzuführen sind, wird keine Gewähr geleistet. Auf den nachfolgenden Haftungsausschluss wird ausdrücklich hingewiesen.

7.2.4 Gefahrenübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung des Werks geht im Rahmen der Gewährleistungsabwicklung erst mit der Abnahme des Werks auf Sie über.

7.2.5 Rügeobliegenheit
Sie müssen in entsprechender Anwendung des § 377 HGB offensichtliche Mängel unverzüglich und nicht offensichtliche Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Sie trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

7.2.6 Verjährung
Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach dem Gefahrenübergang, soweit es sich nicht um die Erstellung eines Bauwerks oder eines Werkes, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür handelt. In diesen Fällen beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahre. Die Verkürzung der Verjährung schließt ausdrücklich nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit aus. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt.

7.3 Ausschluss der Gewährleistung

Werden wir als Dienstleister tätig, so ist lediglich die Leistung und kein konkreter Erfolg geschuldet. Wir leisten keine Gewähr dafür, wie die aus den Erhebungen, Analysen und Untersuchungen abzuleitenden Schlussfolgerungen und Empfehlungen umgesetzt werden. Insbesondere richtet sich die zu erbringende Leistung stets nach dem Ihrem individuellen Auftrag. Gesetzliche Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn es sich um einen Dienstvertrag handelt.


8. Haftung

8.1 Haftungsausschluss
Wir sowie unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur für Vorsatz. Nur wenn wesentliche Vertragspflichten (folglich solche Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind) betroffen sind, wird auch für grobe oder leichte Fahrlässigkeit gehaftet. Dabei beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

8.2 Haftungsvorbehalt
Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben von diesem Haftungsausschluss unberührt.

8.3 Datensicherung
Wir führen im Rahmen der Leistungserbringung effektive Datensicherungen durch, übernehmen jedoch keine allgemeine Datensicherungsgarantie für die von Ihnen übermittelten Daten. Sie sind auch selbst dafür verantwortlich in regelmäßigen Abständen angemessene Backups Ihrer Daten zu erstellen und so einem Datenverlust vorzubeugen. Wir lassen bei der Erbringung der vereinbarten Dienstleistung die angemessene Sorgfalt walten und werden die Datensicherung mit der erforderlichen Fachkenntnis erbringen. Wir sichern jedoch nicht zu, dass die gespeicherten Inhalte oder Daten, auf die Sie zugreifen, nicht versehentlich beschädigt oder verfälscht werden, verloren gehen oder teilweise entfernt werden.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Gerichtsstand
Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird unser Geschäftssitz vereinbart, sofern Sie Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.

9.2 Rechtswahl
Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach Ihrem Heimatrecht entgegenstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.

9.3 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.